Nach Festnahme und Folter in Georgien: Klage vor Europäischem Gerichtshof
Am 15. Juni 2009 hatte die georgische Polizei eine friedliche Demonstration von Anhängern mehreren Gruppen und Parteien der Opposition in Georgien mit Gewalt aufgelöst. Datschi Zaguria, einer der Demonstranten, will nun Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Dies sagte sein Anwalt Mamuka Nosadse am Montag im Büro der Organisation Frühere politische Gefangene für Menschenrechte am Montag.
Wie Nosadse ausführte, habe die Regierung Saakaschwili mit dem brutalen Vorgehen gegen die Demonstranten gegen den Artikel 6 der Europäischen Konvention verstoßen. Genauer habe die Regierung das Recht auf die Freiheit Meinungsäußerung gebrochen. Zudem sei Zaguria in der Haft gefoltert worden.
Wie der Anwalt weiter sagte, habe man mehrfach vergeblich versucht, mit Hilfe der georgischen Justiz gegen das Unrecht vorzugehen. Die einzige Hoffnung sei nun der Europäische Gerichtshof.
Zaguria selbst sagte, er werde den Mitarbeitern der Regierung Saakaschwili, die ihn angegriffen und gefoltert haben, niemals vergeben. Er hoffe, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Demonstration war eine Reaktion auf die Festnahme mehrerer Jugendlicher, die von der Polizei gefoltert wurden. Beim brutalen Vorgehen gegen die friedlichen Demonstranten setzten die Polizeibeamten der Regierung Saakaschwili illegalerweise Gummigeschosse ein, mit denen sie gezielt auf Politiker der Opposition in Georgien schossen. Zwei Menschen verloren jeweils ein Auge. Die Nationale Bewegung legalisierte später den Einsatz von Gummigeschossen und schränkte das Recht auf Demonstrationen in Georgien später bis auf wenige Ausnahmen ein. Von den Urhebern der Gewalt gegen die Demonstranten wurde nicht ein einziger zur Rechenschaft gezogen.