Die Angehörigen des vor knapp 2 Jahren gestorbenen früheren Oligarchen Badri Patarkazischwili haben zu Beginn der Woche eine Mitteilung zum Stand der Rechtsstreitigkeiten um dessen Erbe veröffentlicht. Dieses war von einem entfernten Angehörigen des Verstorbenen in Beschlag genommen worden.
Wie es in der Mitteilung heißt, hätten sich mehrere Gerichtshöfe in Europa in der letzten Zeit mit dem Rechtsstreit um das Eigentum zwischen den Erben von Patarkazischwili und dessen Verwandten Joseph Kay beschäftigt. Der Hohe Gerichtshof in England sei zu dem Schluss gekommen, dass Kay nicht in der Lage sei, als Verwalter oder Geschäftsführer über das Eigentum von Patarkazischwili aufzutreten. Daher sei ihm dies in Großbritannien untersagt worden. Gerichte in Gibraltar und Liechtenstein hätten Kay ebenfalls untersagt, auf Eigentum des Verstorbenen zuzugreifen.
Wie die Familie von Patarkazischwili weiter mitteilen ließ, seien die Rechtsstreitigkeiten vor mehreren Gerichten erfolgreich verlaufen und hätten dazu geführt, dass das Vermögen von Kay weltweit eingefroren worden sei. Der Gerichtshof in Gibraltar habe im Urteil zur Einfrierung des Vermögens von Kay festgeschrieben, dass jede Person, die Kenntnis dieses Urteils habe und Kay dabei helfe, gegen dieses zu verstoßen, vor Gericht kommen werde. Ebenso könne das Vermögen dieser Person ebenfalls eingefroren werden.
Diese Ankündigung solle als Warnung an all jene Personen verstanden werden, die sich mit dem Erwerb von Bestandteilen aus dem Vermögen von Kay tragen. Kay oder einer seiner Vertreter habe keinerlei Recht auf einen Zugriff auf sein Vermögen, ohne vorher dagegen Klage einzureichen. Georgian Times, 03.02.2010
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