Auslieferung Okruaschwili an Behörden in Georgien ungewiss
Der frühere georgische Verteidigungsminister Irakli Okruaschwili hat am Mittwoch nach Berichten georgischer, deutscher und französischer Medien politisches Asyl in Frankreich erhalten. Eine Entscheidung über eine Auslieferung an die georgischen Behörden, die diese im Herbst 2007 angestrebt hatten, ist damit aber nicht gefallen.
Die Anwältin und Parteigenossin Okruaschwilis, Eka Besalia, teilte im Verlauf des Mittwochs mit, die französischen Behörden hätten Okruaschwili schriftlich mitgeteilt, dass er als politischer Flüchtling anerkannt sei. Sie und seine französische Anwältin bezeichneten dies als Bestätigung der französischen Behörden dafür, dass es in Georgien eine zielgerichtete politische Verfolgung gebe.
Dabei nannten sie auch das jüngste Urteil gegen Okruaschwili. Dieser war in Abwesenheit zu 11 Jahren Haft verurteilt worden. Beobachter sahen das Urteil als Mittel, eine Rückkehr Okruaschwilis in das politische Leben in Georgien zu verhindern.
Die Staatsanwaltschaft in Tbilisi teilte am Mittwoch mit, sie sei über die Entscheidung der französischen Behörden nicht informiert worden.
Okruaschwili selber muss sich nun dem Verfahren der Auslieferung stellen, das die Staatsanwaltschaft in Tbilisi gegen ihn eingeleitet hatte. Das Verfahren ist in Paris anhängig, die nächste Verhandlung ist für den 11. Juni terminiert. Okruaschwili war Anfang November vor der Niederschlagung der Demonstrationen aus Georgien ausgeflogen worden. Später wurde er in Berlin in Amtshilfe der georgischen Behörden von der deutschen Polizei festgenommen. Die deutsche Justiz lehnte bis auf einen alle Punkte des Auslieferungsersuchen der georgischen Behörden ab. Da Okruaschwili mit einem französischen Schengen-Visum in die EU eingereist war, findet das Verfahren gegen ihn in Frankreich statt. Die Anwälte Okruaschwilis sind siegessicher, dass nach der Verleihung des Status eines politischen Asylanten das Auslieferungsersuchen nun auch abgelehnt werde.