Mit Tuberkulose und Hepatitis für 10 Jahre in Haft
Ein an Tuberkulose und Hepatitis erkrankter Mann ist von einer Richterin zu einer Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Die Richterin missachtete dabei eine Richtlinie des georgischen Ministeriums für Gesundheit, nach der die Strafe für Schwerkranke ausgesetzt werden kann. Dies berichtete das Zentrum für Menschenrechte in Georgien auf seiner Webseite Humanrights.ge am Dienstag.
Temur A. wurde am 13. März 2008 untersucht und ein medizinisches Gutachten über seinen Gesundheitszustand ausgestellt. Dieses Gutachten stellt fest, dass der A. schwer krank sei. Er leide an Hepatitis C und B, Tuberkulose und einer Bronchitis. Der Kranke sei in einem sehr schlechten Zustand. Er brauche eine stationäre Behandlung in einer Fachklinik gegen seine Tuberkulose, so das Gutachten.
A. wurde von den georgischen Behörden am 6. Oktober 2008 festgenommen. Seitdem wird er in Batumi in einer Haftanstalt in einer Abteilung festgehalten, in der Tuberkulosekranke untergebracht sind. Der Tatvorwurf lautete auf Besitz und Gebrauch von Drogen.
Awtandil Diasamidse, der Anwalt von Temur A. sagte gegenüber dem Zentrum für Menschenrechte, er habe das Gericht bei der Verhandlung aufgefordert, die Anweisung des Gesundheitsministeriums zu beachten. Der Staatsanwalt forderte 11 Jahre Haft. Die Richterin verwarf die Richtlinie des Ministeriums und verurteilte A. zu 10 Jahren Haft.
Der Prozess fand am 4. Juni 2009 statt. Am Tag zuvor verschlechterte sich der Gesundheitszustand von A. soweit, dass dieser in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Nach Angaben der Ärzte hatte A. einen Blutsturz wegen seiner Tuberkulose.
Wegen der Schwere des Falles wandte sich das Zentrum für Menschenrechte an das Gericht mit der Bitte um eine Erlaubnis der Berichterstattung, da dieser Fall von öffentlichem Interesse sei. Dabei bezog sich das Zentrum für Menschenrechte auf Artikel 16 des georgischen Strafgesetzbuches. Die Richterin sah dies anders und verlangte von der Berichterstattern einer Erlaubnis von der Verwaltung. Der Leiter der PR-Abteilung des Justizministeriums zeigte den Mitarbeitern des Zentrums für Menschenrechte dann eine Liste, denen der Besuch des Prozesses erlaubt worden war. Diese Liste wurde von der Richterin selber erstellt.
Die Mitarbeiter des Zentrums für Menschenrechte besuchten die Familie von A. in Batumi. Die Mitglieder der Familie sagten aus, A. sei seit langer Zeit von Drogen abhängig. Nachdem er aus Russland zurückgekehrt sei, habe er an einem Methadon-Programm teilgenommen. Dann sei die Wohnung von den Behörden ohne Zeugen durchsucht worden.
Die Familie A. hat als einziges Einkommen die Pension der Mutter. Diese reicht nicht aus, um die Medikamente für A. zu kaufen. Von Seiten des Gefängnisses werden den Kranken keine Medikamente gestellt. Diese müssen von den Angehörigen bezahlt werden.
Der Arzt des Gefängnisses in Batumi wurde in dem Prozess zum Zustand von A. befragt. Dabei sagte der Arzt, A. erhalte im Gefängnis keine Medikamente, auf die er angewiesen sei. Eine Behandlung könne nur im Gefängniskrankenhaus in Tbilisi erfolgen, so der Arzt.